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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS   

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https://dejure.org/2006,107374
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS (https://dejure.org/2006,107374)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS (https://dejure.org/2006,107374)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. August 2006 - L 9 B 176/06 AS (https://dejure.org/2006,107374)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2006 - L 9 AS 31/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06
    Dabei muss die Grenze, die als angemessen gilt, gewährleisten, dass der Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles geeignete Wohnung anmieten kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 04. November 2005 - L 7 AS 252/05 ER - und vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER -).

    Dem hat sich der Senat jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeschlossen (Beschluss vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER).

    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 8 AS 181/05

    Bemessung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06
    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER -).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschl. v. 26. April 1988, Az. 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, Az. 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH - Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06
    Wenn - wie hier - verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Informationen über die Lage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt - insbesondere Mietspiegel - nicht vorhanden sind, haben die Verwaltungsgerichte sich zunächst an der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Juni 2004, 12 LC 67/04 -, in FEVS 55, 501 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2005 - L 7 AS 252/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 B 176/06
    Dabei muss die Grenze, die als angemessen gilt, gewährleisten, dass der Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles geeignete Wohnung anmieten kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 04. November 2005 - L 7 AS 252/05 ER - und vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER -).
  • SG Hannover, 25.06.2007 - S 17 AS 1252/07
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
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